CGK Rechtsanwaltskanzlei

Kosten

Welche Kosten kommen auf mich zu? Diese Frage ist für Sie natürlich besonders wichtig – und deshalb rede ich hier auch nicht drumherum.

Generell gilt: Sie erhalten immer ein schriftliches Angebot mit meinen Konditionen, bevor Sie mich beauftragen. Ich sage Ihnen vorher offen und ehrlich, mit welchem Betrag Sie rechnen müssen. Bei mir gibt es keine versteckten Kosten.

Wie rechne ich ab?

In der Regel rechne ich nach Stunden ab, wobei die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Untergrenze bilden. Sie erhalten monatlich eine detaillierte Aufstellung meiner Tätigkeiten. Vorab gebe ich Ihnen eine Kostenschätzung und Sie können mir ein Limit für die Bearbeitung setzen.

Ihre Vorteile

Transparenz

Durch die Abrechnung nach Stundensätzen können Sie jederzeit nachvollziehen, wie sich die Kosten zusammensetzen. Ich schreibe Ihnen detailliert auf, was ich für Sie getan und wie lange ich dafür gebraucht habe.

Kostenersparnis

Pauschalvereinbarungen sind beliebt, in vielen Fällen aber teurer als Stundensätze. Denn bei der Kalkulation müssen Kanzleien einen „Sicherheitsaufschlag” für unvorhergesehene Arbeiten vornehmen. Bei mir zahlen Sie nur, was tatsächlich geleistet wird.

Effizienz

Im Erbrecht und Familienrecht kenne ich mich aus. Weil ich mich nicht erst einarbeiten muss, bin ich schneller und kann diesen Effizienzvorteil direkt an Sie weitergeben. Geringere Kosten ohne Abstriche bei der Qualität.

Stundensätze

Unternehmen

345,00 €

zzgl. MwSt.

Soloselbstständige, Existenzgründer:innen und Start-ups erhalten Sonderkonditionen.

Verbraucher:innen & gemeinnützige Vereine

285,00 €

inkl. MwSt.

Ich gehe auf individuelle Bedürfnisse ein.

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